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Kontakt

Stadt Graz Umweltamt
Schmiedgasse 26/IV
8011 Graz

Tel: +43 316 872-4301

Restmüll

Restmüll ist der gemischte Siedlungsabfall der in der schwarzen Tonne gesammelt wird. In der Stadt Graz sind Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen berechtigt und verpflichtet, den auf ihren Liegenschaften anfallenden Restmüll durch die öffentliche Abfuhr sammeln und abführen zu lassen. 

Anträge für den Anschluss an die öffentliche Abfuhr und für Änderungen des Volumens der Restmüllbehälter bzw. der Abholintervalle können nur vom Liegenschaftseigentümer oder der Liegenschaftseigentümerin oder deren Bevollmächtigten bei der Holding Graz eingereicht werden. 

Auskunft: Holding Graz , Telefon: +43 316 887-7272

Im gesamten Bereich der Landeshauptstadt Graz werden die Restmüllbehälter nach einem regelmäßigen und vereinbarten Abfuhrrhythmus entleert, das kann von einer 4-wöchentlichen bis zur täglichen Abholung variieren. 

Was gehört in den Restmüll?
z.B.: kalte Asche, Blumentöpfe, Bürsten, CD's, Damenbinden, Eimer aus Kunststoff und Metall, Spiegel, Geschirr aus Kunststoff, Metall und Glas, Fensterglas, Glühbirnen, Kehricht, Kleintiermist und Katzenstreu, Kleinmetalle, Werkzeug, Knochen, Leder, verschmutztes Papier, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Tapeten, Windeln. 

Was gehört nicht in den Restmüll?
z.B.: Bioabfall, Bauschutt, Batterien, Elektro-Altgeräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Problemstoffe, Einweggeschirr, Verpackungen. 

Zuständig für die Sammlung des Restmülls in der Stadt Graz ist die
Holding Graz , Telefon: +43 316 887-7272

Verwertung Restmüll
In der Stadt Graz wird die Sammlung, Behandlung und Verwertung des Restmülls von der Holding Graz durchgeführt. Der Restmüll wird durch Siebung, Windsichtung, Eisen- bzw. Nichteisenabscheidung in unterschiedliche Stoffströme zur spezifischen Verwertung gegliedert. Was stofflich nicht mehr verwertbar ist, wird thermisch verwertet.

Wichtiges

  • Restmüllbehälter müssen auf der Liegenschaft aufgestellt werden und dürfen auf keinen Fall auf öffentlichem Grund stehen!
    Die Entleerung der Behälter ist von den Liegenschaftseigentümern und Liegenschaftseigentümerinnen oder von den Nutzungsberechtigten am Abholtag ungehindert zu ermöglichen. 
  • Es muss nicht alles gleich weggeworfen werden, viele Dinge können repariert oder von anderen weiterverwendet werden! Mehr dazu finden Sie  hier.
 
 
 
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