GR-Beschluss vom 14.06.2012:
Zur Attraktivierung der Fahrradnutzung für Betriebe und Institutionen gibt es aktualisierte Förderrichtlinien
der Stadt Graz.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
Gefödert werden: