Wie jedes Jahr zu Herbstbeginn soll auch heuer daran erinnert werden, dass die Inbetriebnahme von Laubbläsern und Laubsaugern in Graz und in anderen steirischen Gemeinden ganzjährig verboten ist (Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013).
Der mögliche Strafrahmen liegt bei einer Höhe von bis zu 2.180,- Euro.
Gründe für das Verbot sind Staubaufwirbelung und Lärm. Als Alternative kann der gute alte Besen, ein Rechen oder - wenn größere Flächen zu bearbeiten sind - eine Kehrmaschine eingesetzt werden. Zuständig für die Kontrollen ist die Polizei und für die Strafen der Magistrat.
Info-Karte
Laubbläser-Verordnung des Landes
Novelle zur Stmk. LuftreinhalteVO 2011, LGBl. Nr.110/2013