Anliegen sind grundsätzlich telefonisch oder auf elektronischem Weg einzubringen. Ist das nicht möglich, kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Für den Parteienverkehr gelten die Bestimmungen der Stadt Graz.
Wir informieren Sie über alle Änderungen, sobald sie beschlossen wurden.
Telefonisch unter
0316 872-4302 bzw. -4388
sowie über E-Mail:
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Wir bitten Sie um Ihre Kooperation und um Verständnis, vielen Dank!
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