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Umweltförderung: Solaranlagen

Wichtig zu wissen

Wer in Graz auf Gebäuden, die überwiegend Wohn - oder Vereinszwecken dienen, Solaranlagen installiert, der kann im Umweltamt dazu Förderanträge stellen.

So funktioniert es + Formulare

  • Thermische Solaranlagen (direkte Warmwasseraufbereitung) werden mit bis zu 100 Euro/m² Aperturfläche gefördert, u.a. abhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung gem. Stmk. BauG., jedoch mit maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

Förderantrag online 

  • Für netzgekoppelte Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (Stromerzeugung) sind die zwei Fördermodelle A und B möglich:

Förderantrag online


Fördermodell A:

Haushalten, die Anteile an der Anlage haben bzw. erwerben und den produzierten Strom auch selbst verwenden (Eigennutzung gem. §2 der Förderrichtlinie) kann eine Förderung von 500 Euro pro kWp (gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt, gewährt werden.

Fördermodell B:

Die Realisierung der Anlage erfolgt durch Dritte (Bauträger, Projektbetreiber, Energieversorger, etc.) und der produzierte Strom wird an die Haushalte weiterverkauft (keine Eigennutzung). Es gilt eine Förderhöhe von 290 Euro pro kWp (ebenfalls gedeckelt mit max. 2 kWp) und Haushalt.

Der Förderantrag kann in einem zweistufigem Verfahren mit Zusicherung abgewickelt werden.

Erste Information zu Ihrem Dachpotential: Grazer Solardachkataster

Achtung: Die Verwendung von thermischen Solaranlagen ist bei neuen Wohnbauten ab Mai 2011 verpflichtend (siehe dazu Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG).

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Weiters sind auch persönliche Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben:

  • Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum (zur Kontrolle im ZMR)
  • Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)

Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.

Fristen und Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).

Beim Antrag auf Förderung der thermischen Solaranlagen/Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen darf u.a. die Rechnung NICHT älter als 12 Monate sein.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

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