
Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen, über bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Diese Unternehmen müssen sich dabei an europaweit einheitliche Standards halten - die European Sustainability Reporting Standards bzw. ESRS.
Berichtspflicht und Zeitschiene
| Wer muss berichten? | Wann muss die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen? | Worüber muss berichtet werden? |
|---|---|---|
| Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen, die der NFRD unterlagen | 2025 | Geschäftsjahr 2024 |
| EU Unternehmen ab 1.000 MA und > 450 Mio. € Nettoumsatz | 2028 | Geschäftsjahr 2027 |
| Nicht-EU Unternehmen: Mutterkonzern > 450 Mio. € Nettoumsatz mit EU-Tochter > 200 Mio. € Umsatz | 2029 | Geschäftsjahr 2028 |
| KMUs als Lieferanten für CSRD-pflichtige Unternehmen in Form des VSME-Berichts | 2028 | Geschäftsjahr 2027 |
CSDDD - Lieferkettengesetz: Ab 26. Juli 2029: EU-Unternehmen mit > 5.000 MA UND > 1,5 Mrd. € Nettoumsatz weltweit und Nicht-EU-Unternehmen mit > 1,5 Mrd. € EU-Nettoumsatz.
Falls Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an große Unternehmen liefert, könnten diese Sie in die Verantwortung ziehen. Denn die Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD beinhaltet auch Informationen über die Umweltauswirkungen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle.
Verankerung der Klima-Bilanz im ÖKOPROFIT-Programm
- Die Klima-Bilanz inklusive Scope-3 Emissionen ist ab 2025 verpflichtender Bestandteil des ÖKOPROFIT Umweltberichts.
- Betriebe, die dem Grazer Klima-Pakt beigetreten sind, können ihre Roadmap zur Klimaneutralität im ÖKOPROFIT Umweltbericht darstellen. Das Klima-Pakt Modul kann im Rahmen des ÖKOPROFIT Programms absolviert werden.
- Das Umweltamt der Stadt Graz empfiehlt allen Unternehmen sobald wie möglich eine Klima-Bilanz inklusive Scope-3 Emissionen zu erstellen.
