Förderungsmaßnahmen für Private oder Betriebe sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, gewünschte Entwicklungen auch entsprechend voranzutreiben. Für das Umweltamt steht dabei natürlich die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wenn auf diese Weise in mehr Lebensqualität für die Bevölkerung investiert werden soll.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 5.11.2020 gelten die aktuellen Förderrichtlinien ab 01.01.2021 (siehe auch auf den entsprechenden Seiten zu den einzelnen Förderungen).
Was ist NEU ab 1. Jänner 2021?
Einen Überblick über das Förderangebot finden Sie hier bzw. wird hier in den nächsten Tagen aktualisiert.
» Fernwärme
» Solaranlagen
» Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten
» Umweltfreundliche Fahrzeugflotten
» Fahrradabstellanlagen, Serviceboxen und Lastenfahrräder
» Urbane Begrünung
» Grazer Reparaturmaßnahmen
» Mehrwegbonus
» Windelscheck
Die Bearbeitung ihres Förderantrages ist nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich (Details dazu entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Förderungen):
Hinweis: Förderungen können nur mehr über das jeweilige neue elektronische E-Government-Formular eingebracht werden (Link "Förderantrag online" unter Punkt "So funktioniert es + Formular" auf den Seiten zu den einzelnen Förderungen).
Die Förderungen sind zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).
Hinweis: Ökoförderungen des Landes Steiermark für die Umstellung alter Heizanlagen im Stadtgebiet von Graz.