Förderungsmaßnahmen für Private oder Betriebe sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, gewünschte Entwicklungen auch entsprechend voranzutreiben. Für das Grazer Umweltamt steht dabei natürlich die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wenn auf diese Weise in mehr Lebensqualität für die Grazer Bevölkerung investiert werden soll.
NEU: Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2022 gelten die aktuellen Förderrichtlinien ab 01.01.2023 (siehe auch auf den entsprechenden Seiten zu den einzelnen Förderungen).
Die Bearbeitung ihres Förderantrages ist nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich. Details dazu entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Förderungen.
Förderungen können nur mehr über das jeweilige elektronische E-Government-Formular (online gemäß §5 Abs. 1) eingebracht werden, siehe Link "Förderantrag online" unter Punkt "So funktioniert es + Formular" auf den Seiten zu den einzelnen Förderungen. Ausgedruckte oder per E-Mail übermittelte Einreichungen können nicht bearbeitet werden.
Die Förderungen sind zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).
Die Fortführung der Förderung von Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone wurde am 15. Juni 2023 einstimmig vom Grazer Gemeinderat beschlossen.