Förderungsmaßnahmen für Private oder Betriebe sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, gewünschte Entwicklungen auch entsprechend voranzutreiben. Für das Umweltamt steht dabei natürlich die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wenn auf diese Weise in mehr Lebensqualität für die Bevölkerung investiert werden soll.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.04.2019 gelten die aktuellen Förderrichtlinien (siehe auch auf den entsprechenden Seiten zu den einzelnen Förderungen).
Einen Überblick über das Förderangebot finden Sie hier.
» Fernwärme
» Solaranlagen
» Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten
» Umweltfreundliche Fahrzeugflotten
» Fahrradabstellanlagen, Serviceboxen und Lastenfahrräder
» Urbane Begrünung
» Grazer Reparaturmaßnahmen
» Mehrwegbonus
» Windelscheck
Die Bearbeitung ihres Förderantrages ist nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich (Details dazu entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Förderungen):
Die Förderungen sind zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).
Hinweis: Ökoförderungen des Landes Steiermark für die Umstellung alter Heizanlagen im Stadtgebiet von Graz.
Förderaktion des Klima- und Energiefonds (KLIEN) für aktuelle Förderungen.