Förderungsmaßnahmen für Private oder Betriebe sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, gewünschte Entwicklungen auch entsprechend voranzutreiben. Für das Umweltamt steht dabei natürlich die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wenn auf diese Weise in mehr Lebensqualität für die Bevölkerung investiert werden soll.
NEU: Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.02.2022 gelten die aktuellen Förderrichtlinien ab 18.02.2022 (siehe auch auf den entsprechenden Seiten zu den einzelnen Förderungen).
Diese Förderung wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.04.2022 bis Ende 2023 verlängert.
Detailierte Informationen und alle Antragsformulare zu den Förderungen des Klimafachbeirates
Der Handzettel gibt Ihnen in aller Kürze das Wichtigste wider.
Die Bearbeitung ihres Förderantrages ist nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich. Details dazu entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Förderungen.
Förderungen können nur mehr über das jeweilige elektronische E-Government-Formular (online gemäß §5 Abs. 1) eingebracht werden, siehe Link "Förderantrag online" unter Punkt "So funktioniert es + Formular" auf den Seiten zu den einzelnen Förderungen. Ausgedruckte oder per E-Mail übermittelte Einreichungen können nicht bearbeitet werden.
Die Förderungen sind zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).